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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Von A wie Abmahnung über K wie Kündigung bis Z wie Zeugnis, ob Individual- oder Kollektivarbeitsrecht, stehen wir Arbeit­nehmern, Unter­nehmen sowie Betriebs­räten gleicher­maßen sowohl professionell beratend, als auch insbesondere gerichtlich vertretend, selbstverständlich taktisch versiert und zielorientiert zur Seite.

Ihr Ansprechpartner

Jörg Bredemeier
Rechtsanwalt

Jörg Bredemeier

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Erbrecht

Erbrecht

Hier handelt es sich um ein sehr umfangreiches und sensibles Rechtsgebiet, dass sich mit allen Fragen der Erbfolge, ob national oder international befasst. Diese bestimmen sich durch lebzeitige Verfügungen auf Grund von Testamenten oder auch durch Vermächtnisse und Verträge.

Ob Sie sich persönlich damit beschäftigen, auf welche Weise Sie rechtssicher ihr Hab und Gut verteilen unter Berücksichtigung erbschaftsteuerlicher Aspekte oder als Betroffene/r Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Falle einer Enterbung zur Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Pflichtteilsansprüche klären und durchsetzen lassen möchten.

Wir vertreten Ihre Interessen auch bei der Klärung von Nachlassverbindlichkeiten und begleiten Sie kompetent auch ab dem Eintritt eines Erbfalls im Nachlass- oder im Erbscheinsverfahren.

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Hans-Dieter Liebelt. Rechtsanwalt und Notar

Hans-Dieter Liebelt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Familienrecht

Familienrecht

Jede Trennung bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung. Die daraus folgenden familienrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht etc., bergen besonders viel Streitpotential. Dieser teilweise mit harten Bandagen geführte Streit ist oft Ausdruck viel tiefer liegender, persönlicher Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten, häufig lediglich mit dem Ziel, auf vermeintlich erlittene Verletzungen oder Enttäuschungen reagieren zu müssen.

Hier ist es unsere Aufgabe, emotional geladene Themen und Faktenlagen auf einer sachlich-objektiven Ebene im Sinne unserer Mandantschaft zu ordnen und geltendes Recht einzufordern.

Unsere Tätigkeit im Trennungs- und Scheidungsfall erstreckt sich auch auf die einvernehmliche und außergerichtliche Klärung, worüber Sie Zeit, Geld und Nerven sparen. Dort jedoch, wo dieser Ansatz nicht umsetzbar ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit allem gebotenen Nachdruck.

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Jörg Bredemeier
Rechtsanwalt

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Forderungsmanagement

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Jörg Bredemeier
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Internationales Erbrecht

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Hans-Dieter Liebelt. Rechtsanwalt und Notar

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Jörg Bredemeier
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Jörg Bredemeier
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Ordnungswidrigkeitenrecht

“Zu schnell, zu dicht, zu rot”. Die Verteidigung gerade im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wird immer technischer. Aktuelle Messgeräte sind Wunderwerke der Technik. Aber halten sie auch das, was sie versprechen? In jedem Falle gilt: Der Technik und dem Bediener sollten nicht blind vertraut werden. Die Erfahrung zeigt, dass Messungen immer wieder fehlerhaft sind. Uns steht dabei ein Netzwerk von verkehrstechnischen Sachverständigen zur Verfügung, welche Messvorgänge auf “Herz und Nieren” überprüfen.

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Hans-Dieter Liebelt. Rechtsanwalt und Notar

Hans-Dieter Liebelt

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Hans-Dieter Liebelt. Rechtsanwalt und Notar

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Privates Baurecht

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Jörg Bredemeier
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Jörg Bredemeier Rechtsanwalt

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Sozialrecht

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Strafrecht

Strafrecht - Liebelt & Koll.  Notar — Rechtsanwälte in Bückeburg

Im Bereich des Strafrechts verteidigen wir Sie schwerpunktmäßig im Bereich der Verkehrsstraftaten sowie in allen weiteren Bereichen des Strafrechts.

Verkehrsstraftaten nehmen immer stärker zu und der Verfolgungseifer auf den Autofahrer seitens der Strafverfolgungsbehörden wächst unermesslich. Alkoholisiert gefahren, unerlaubt von der Unfallstelle entfernt oder gedrängelt und genötigt. Aufgrund einer ständig zunehmenden Spezialisierung auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden benötigen Sie Spezialisten wie uns, da nur so eine interessengerechte Verteidigung gewährleistet werden kann.

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Hans-Dieter Liebelt. Rechtsanwalt und Notar

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Unterhaltsrecht

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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich des Unfallschadensrechts. Hochspezialisierte Vertretung gegenüber den unfallgegnerischen KH-Versicherern im Bereich der Sach- & Personenschäden, verbunden mit einem Netzwerk aus professionellen Sachverständigen, Werkstätten und Abschleppunternehmern.

Häufig wird bei Verkehrsunfällen die Frage gestellt, ob bei einem einfachen Blechschaden und einem Schuldeingeständnis des Unfallgegners an der Unfallstelle überhaupt ein Anwalt erforderlich sei. Die Antwort sollte immer lauten: Nicht nur ein Rechtsanwalt, sondern ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist jedes Mal erforderlich.

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Hans-Dieter Liebelt. Rechtsanwalt und Notar

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Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Wir kämpfen für Sie bei strittigen Fragen der privaten Berufsunfähigkeit, finden Lösungen bei der privaten Krankenversicherung, und helfen gerne im Versicherungsfall bei Streitfällen in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Will die private Unfallversicherung im Schadensfall etwa bei Invalidität nicht zahlen? Sind Sie falsch beraten worden von einem Makler, da Ihre Versicherung den Schadensfall doch nicht übernehmen will? Melden Sie sich dann bei uns!

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Jörg Bredemeier
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Vertragsrecht

Vertragsrecht

Pacta sunt servanda (lat.; dt.: „Verträge sind einzuhalten!“) – Der elementarste Grundsatz im Vertragsrecht, welcher aber oftmals vom Vertragspartner nicht beachtet wird. 

Das Kaufobjekt wird nicht geliefert, verspätet sich unzumutbar oder ist gar beschädigt bzw. mangelhaft? Insbesondere bei PKW- und Hauskaufverträgen oder aber bei Fernabsatzverträgen (Verträge im Internet) verwirklichen sich vorstehend skizzierte Szenarien, bis hin zum Eingehungsbetrug, wie der arglistigen Täuschung durch Verschweigen von Mängeln, bei welchen Sie keinesfalls rechtslos gestellt sind. 

Die Vielfalt des Vertragsrechts umfasst jedoch auch zahlreiche andere Fälle wie Prüfung, Erstellung, Anpassung von Verträgen (Kauf-, Werk-, Miet-, Dienst- und Darlehensverträge etc.), Vertragsklauseln, die Erklärung der Anfechtung, des Rücktritts/Widerrufs und der Kündigung sowie die dazugehörigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.

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Vorsorgevollmacht

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